Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. mit Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Angebot
Das Angebot der Firma TELGE-IMMOBILIEN versteht sich freibleibend und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt.
Doppeltätigkeit
Die Firma TELGE-IMMOBILIEN ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden.
Provision
Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtpreis des Vertrages.
Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Beurkundung
Die Firma TELGE-IMMOBILIEN hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
Haftung
Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht geprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
Schlussbestimmungen
Die Maklerfirma nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort und Gerichtsstand für gegenseitige Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Maklerfirma. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
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