Zum Inhalt springen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. mit Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

 

Angebot

Das Angebot der Firma TELGE-IMMOBILIEN versteht sich freibleibend und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt.

 

Doppeltätigkeit

Die Firma TELGE-IMMOBILIEN ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden.

 

Provision

Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtpreis des Vertrages.

Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

 

Beurkundung

Die Firma TELGE-IMMOBILIEN hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

 

Haftung

Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht geprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

 

Schlussbestimmungen

Die Maklerfirma nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort und Gerichtsstand für gegenseitige Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Maklerfirma. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

 

TELGE-IMMOBILIEN

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies und Analysetools. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies und Analysetools zu. Weitere Informationen darüber finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.